Startseite Immobilienangebote in Monheim Immobilienpartner Impressum Monheim
Immobilienangebote in Monheim

Immobilienthemen


Hausmiete Immobilien GrundstückeWohnungsmiete Wohnungskauf Hauskauf

Immobilienportal für Monheim

Wohngeld

Das Wohngeld stellt eine Unterstützung des Staates für Bürger dar, die ein geringes Einkommen haben und einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums benötigen. Die gesetzliche Grundlage für das Wohngeld in Deutschland bildet das Wohngeldgesetz und besondere Teile des Sozialgesetzbuches. Jeder in Deutschland hat das Recht einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, ob dieser jedoch letztendlich gewährt wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. So wird das Wohngeld grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und ist davon abhängig, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören, wie hoch das gesamte Familieneinkommen ist und wie hoch die Miete bzw. die Belastung bei einem Eigenheim ist. Die Wohngeldstelle prüft hierbei die Angaben sehr detailliert. Zudem müssen die Angaben durch eine Bescheinigung des Vermieters und weiteren Erklärungen wie Kontoauszüge etc. belegt werden. In der Regel wird das Wohngeld zunächst für zwölf Monate gewährt. Im Anschluss muss ein neuer Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Für Schüler und Studenten gibt es im Bezug auf das Wohngeld besondere Regelungen. Sie haben nur dann einen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen kein BAföG zusteht. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Studiendauer sehr lang ist, das eigene Einkommen aber nicht besonders hoch. Auch wenn die Eltern ein zu geringes Einkommen haben, kann Wohngeld gewährt werden. Allerdings ist ein negativer BAföG-Bescheid allein nicht ausreichend, um den Anspruch auf Wohngeld durchzusetzen. Eine Ausnahme bilden hierbei Schüler, Studenten und Auszubildenden, die Mieter sind, und mit einem Familienangehörigen, wie einem eigenen Kind oder auch Geschwistern, zusammen leben. Hierbei muss der Angehörige jedoch keinen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung haben.