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Wohngeld
Das Wohngeld stellt eine Unterstützung des Staates für Bürger dar, die ein geringes
Einkommen haben und einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten
Wohneigentums benötigen. Die gesetzliche Grundlage für das Wohngeld in Deutschland
bildet das Wohngeldgesetz und besondere Teile des Sozialgesetzbuches. Jeder in Deutschland
hat das Recht einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, ob dieser jedoch letztendlich gewährt
wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. So wird das Wohngeld grundsätzlich nur auf
Antrag gewährt und ist davon abhängig, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören,
wie hoch das gesamte Familieneinkommen ist und wie hoch die Miete bzw. die Belastung bei
einem Eigenheim ist. Die Wohngeldstelle prüft hierbei die Angaben sehr detailliert. Zudem
müssen die Angaben durch eine Bescheinigung des Vermieters und weiteren Erklärungen wie
Kontoauszüge etc. belegt werden. In der Regel wird das Wohngeld zunächst für zwölf Monate
gewährt. Im Anschluss muss ein neuer Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Für Schüler und
Studenten gibt es im Bezug auf das Wohngeld besondere Regelungen. Sie haben nur dann
einen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen kein BAföG zusteht. Dies kann z.B. der Fall sein,
wenn die Studiendauer sehr lang ist, das eigene Einkommen aber nicht besonders hoch. Auch
wenn die Eltern ein zu geringes Einkommen haben, kann Wohngeld gewährt werden.
Allerdings ist ein negativer BAföG-Bescheid allein nicht ausreichend, um den Anspruch auf
Wohngeld durchzusetzen. Eine Ausnahme bilden hierbei Schüler, Studenten und
Auszubildenden, die Mieter sind, und mit einem Familienangehörigen, wie einem eigenen
Kind oder auch Geschwistern, zusammen leben. Hierbei muss der Angehörige jedoch keinen
Anspruch auf eine Ausbildungsförderung haben.